Ist der Begriff Regelstudienzeit ein absoluter Begriff bzw. muss man das Grundstudium in diesem Zeitraum abgeschlossen haben?

In der Wegleitung ist das Grundstudium mit einer Regelstudienzeit von einem Jahr angegeben, aber wenn man sich zum Beispiel nicht zur Prüfung einer Hauptvorelsung anmeldet, dann überschreitet man diese Regelstudienzeit bereits. Ist der Begriff Regelstudienzeit ein absoluter Begriff bzw. muss man das Grundstudium in diesem Zeitraum abgeschlossen haben?

Nein. Regelstudienzeit ist kein absoluter Begriff. Wenn Sie länger studieren, ist das kein Ausschlussgrund. Allerdings werden Sie bei den Blockkursen nur zugelassen, wenn Sie das Grundstudium abgeschlossen haben.

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