Bei unentschuldigtem nicht-erscheinen zu einer Prüfung, wird diese mit einer 1 bewertet. Abmeldung ist bis zu drei Wochen vor Prüfungstermin möglich – danach nur noch mit triftigen Gründen. Wiederholungsmöglichkeit besteht innerhalb eines Jahres. Prüfungen zu Hauptvorlesungen können nur EINMAL wiederholt werden.