FAQ: Bachelor-Studium
Studium Allgemein
Arbeit während des Studiums ist nur möglich, wenn die Arbeitszeiten sehr flexibel sind. Ausserdem ist mit einer verlängerten Studiendauer zu rechnen.
Vorlesungen und Prüfungen
Sie können im HS das Praktikum I in Mathematik (VV 10495) im Wahlbereich besuchen. Der Inhalt des Praktikums behandelt die für mathematische Anwendungen wichtigsten Werkzeuge am Computer. Diese werden anhand von Beispielen aus allen Gebieten der Mathematik vorgestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Paketen Maple und Matlab, aber auch das Textverarbeitungsprogramm LaTeX und die Programmiersprache C werden kurz behandelt. Typische Aufgaben wie z. B.
das Berechnen der “Mandelbrotmenge”, die numerische Approximation des “Lorenz Attraktors”
oder der Einsatz des “public key” Verschluesselungsverfahrens aus der Kryptographie dienen
dazu, die praktische Anwendung dieser Werkzeuge direkt am Rechner zu erlernen. Sie können dieses Praktikum auch teilweise besuchen, allerdings ohne dafür KP zu erhalten.
Ausserdem bietet die Universitätsbibliothek Kurse zu Mendeley, LaTex, BibTex und JabRef an.
In der Wegleitung ist das Grundstudium mit einer Regelstudienzeit von einem Jahr angegeben, aber wenn man sich zum Beispiel nicht zur Prüfung einer Hauptvorelsung anmeldet, dann überschreitet man diese Regelstudienzeit bereits. Ist der Begriff Regelstudienzeit ein absoluter Begriff bzw. muss man das Grundstudium in diesem Zeitraum abgeschlossen haben?
Nein, maximal 3 dreiwöchige Blockkurse sind vorgesehen.
Nein – Mathematische Methoden I & II sind Pflichtvorlesungen und müssen belegt werden. Sie können sich jedoch alle Mathematik Vorlesungen aus dem Grund und Aufbaustudium (ausser den drei Pflichtvorlesungen) im Wahlbereich anrechnen lassen.
Es gibt keine Kompensationsregelung für den Studiengang Nanowissenschaften. Insofern ist eine direkte Kompensation nicht möglich. Es ist jedoch möglich, Wahlpflichtveranstaltungen in einem Modul durch eine andere Wahlpflichtveranstaltung aus dem selben Modul zu ersetzen. Für Pflichtveranstaltungen ist dies jedoch NICHT möglich.
Sie können nur an einer Uni ordentlich immatrikuliert sein, nicht an zweien gleichzeitig. Daher müssen Sie bei der ETH nachfragen, ob Sie dort, wie es hier in Basel für auswärtige Studierende möglich ist, als gebührenfreier Hörer Kreditpunkte erwerben können und wie das Prozedere genau aussieht. Diese externen Vorlesungen müssen dann auf Antrag von unserer Unterrichtskommission anerkannt werden. Da sollten Sie sich vorher bei uns erkundigen, ob und wo wir die von Ihnen gewünschten Vorlesungen anerkennen können. Für die ETH Vorlesungen des BSSE haben wir ein spezielles Abkommen, Infos und Kontaktadresse finden Sie hier.
Die Vorlesung “Angewandte Ethik” zählt im Wahlbereich Nanowissenschaften (d.h. als innerhalb der Nanowissenschaften). Sie müssen die Ethikvorlesung jedoch nicht besuchen, es handelt sich nur um ein Angebot.
Der Unterschied liegt v.a. in der Handhabung bei den Prüfungen.
Bei Hauptvorlesungen ist eine Anmeldung, in der vom Studiensekretariat gesetzten Frist über Services nötig. Ohne Anmeldung, keine Prüfung! Ist man erstmal angemeldet, ist eine Abmeldung maximal bis 3 Wochen vor der Prüfung möglich. Danach nur noch unter triftigen Gründen. Nicht-erscheinen ohne Abmeldung wird mit einer 1 bewertet. Bei nicht-bestehen, können Prüfungen einer Hauptvorlesung maximal 1x, innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Bei Vorlesungen geschieht die Anmeldung zur Prüfung über das Belegen. Es ist keine Abmeldung nötig (bzw. diese geschieht direkt beim Dozenten). Die Prüfung kann so oft wiederholt werden, wie man will.
Massgebend sind die Richtlinien der Fakultät.
Wenn Sie sich zu einer Prüfung einer Hauptvorlesung nicht angemeldet haben, so hat dies keine längerfristigen Konsequenzen. Sie können die Prüfung zwar nicht schreiben, sich jedoch (sofern Sie belegt haben) für die Nachholprüfung (üblicherweise im folgenden Semester) anmelden. Möchten Sie die Prüfung lieber im darauf folgenden Jahr schreiben, so müssen Sie die Vorlesung noch einmal belegen.
Bei unentschuldigtem nicht-erscheinen zu einer Prüfung, wird diese mit einer 1 bewertet. Abmeldung ist bis zu drei Wochen vor Prüfungstermin möglich – danach nur noch mit triftigen Gründen. Wiederholungsmöglichkeit besteht innerhalb eines Jahres. Prüfungen zu Hauptvorlesungen können nur EINMAL wiederholt werden.